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Geplantes Sommerfest am 19. Juli muss leider abgesagt werden

MITTWOCH, 25. JUNI 2003

Die Kölner Haie und das Fan-Projekt des Klubs bedauern, mitteilen zu müssen, dass das für den 19. Juli vorgesehene Sommerfest von Fans für Fans leider abgesagt werden muss.


Hintergrund der Absage ist der Umstand, dass die Stadt Köln kurzfristig die Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung verweigert hat. Dies mit der Begründung, es beständen „baupolizeiliche Bedenken in Form von Sicherheit und der Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadt Köln gegenüber Dritten“. Außerdem hätte eine Brandbegehung der Feuerwehr auf dem Gelände bis zum heutigen Tage nicht stattgefunden.


Da es sich hierbei um Pflichten des Pächters der Anlage „Fort XI“ handelte, mit dem das Fan-Projekt einen rechtsgültigen Vertrag über die Anmietung für den 19. Juli geschlossen hat, prüfen die Organisatoren juristische Schritte gegen den Pächter. Denn: „Die Planung für das Fest ist fast abgeschlossen“, sagt Fan-Projekt-Mitglied Herbert Willmes. „Es sind schon über 200 Tickets verkauft worden. Die Getränke sind bestellt, ebenso die Getränkepavillions, die Bierzeltgarnituren, der Toilettenwagen, und, und, und.“ Auch die bereits vorgenommene Buchung des DJs, der Musikanlage und des Kühlwagens muss nun rückgängig gemacht werden.


Für zusätzliche Verärgerung bei den Organisatoren hat die Äußerung eines (namentlich bekannten) Sachbearbeiters der Stadt Köln gesorgt, wonach einer Genehmigung der Veranstaltung „nichts im Wege gestanden hätte, wenn die Teilnehmer des Sommerfestes Mitglieder des Vereins ‚Fort XI‘ wären.“ Herbert Willmes: „Die ganze Sache ist ausgesprochen ärgerlich, denn viele Helfer haben ehrenamtlich eine Menge Arbeit in die ganze Organisation investiert.“


Aufgrund der umfangreichen Logistik und der Kurzfristigkeit der Absage ist eine Verlegung an einen alternativen Ort leider nicht möglich. Bereits erworbene Eintrittskarten können im Ticket- und Fanshop der Kölner Haie, Gummersbacher Straße 4, Köln-Deutz, zurückgegeben werden, das Eintrittsgeld wird zurückerstattet.