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DEL lehnt Protest ab – Kölner Haie erheben Klage beim Schiedsgericht

FREITAG, 28. DEZEMBER 2001

Die DEL-Geschäftsführung hat den offiziellen Protest der Kölner Haie gegen die Neuansetzung des Meisterschaftsspiels gegen die Frankfurt Lions für Mittwoch, 2. Januar, 19.30 Uhr, am Freitag abgelehnt. Nach Ansicht der DEL war die Zeit, die die Frankfurt Lions nach Köln eingeplant hatten, „selbst unter Berücksichtigung des Weihnachtsverkehrs und der Witterungsbedingungen … als angemessen anzusehen“.

Die Kölner Haie haben gegen den Beschluss Schiedsklage beim Schiedsgericht der DEL erhoben und prüfen darüber hinaus mögliche unmittelbare Schadensersatzforderungen gegen die DEL aufgrund des Spielausfalls.

Die Kölner Haie vertreten die Ansicht, dass die konkrete Auslegung des §12 der Spielordnung durch die DEL das Verursacherprinzip ad absurdum führt. Nach Auffassung der Kölner Haie kann es nicht sein, dass ein Veranstalter ohne eigenes Verschulden einen – in diesem Fall auf über DM 50.000.- zu beziffernden – Schaden zu tragen hat, der durch fahrlässiges Verhalten einer Gastmannschaft entstanden ist, dagegen aber weder die Gastmannschaft noch die DEL an den entstandenen Kosten zu beteiligen ist.

Ungeachtet des laufenden Verfahrens findet das durch die DEL neu angesetzte Meisterschaftsspiel zwischen den Kölner Haien und den Frankfurt Lions am Mittwoch, 2. Januar, 19.30 Uhr, in der Kölnarena statt. Die Eintrittskarten vom 21. Dezember behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.