Unser Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Zuschauerbeschränkungen, die in der Coronaschutzverordnung formuliert sind, wurde am Dienstag abgelehnt.
Wir akzeptieren das Urteil, zumal es juristisch „unanfechtbar“ ist. Das OVG sieht durch die Einschränkungen „keine schweren Nachteile“ für uns und weist den Antrag als „unbegründet“ zurück. Die Eingriffe durch die Verordnung seien weder unverhältnismä
ig noch würden sie dem Gleichheitssatz widersprechen. In der Gesamtbewertung kommt die Kammer zu dem Schluss, dass die aktuelle Begrenzung auf 4.000 Zuschauer (Auslastung in der LANXESS arena von 21%) „nicht offensichtlich als zu gering erscheint“.Wir sind über das Urteil enttäuscht, bewerten den Sachverhalt aus unserer Perspektive anders. Wir hätten uns einen differenzierteren Blick auf unsere tatsächlich vorgebrachten Argumente gewünscht, die aus unserer Sicht eine deutlich höhere Zuschauerzahl verantwortbar möglich gemacht hätten. Nun planen wir weiter für das Heimspiel am 01. März mit 4.000 Zuschauern und angekündigten Steigerungen in den Spielen danach.